Seit dem Jahreswechsel 2016/2017 gilt in NRW die Rauchmelderpflicht. Am 20.3.2013 wurde dazu bereits ein Gesetzt auf den Weg gebracht. Dazu wurde der §49 der Landesbauordnung NRW durch den folgenden Absatz 7 ergänzt.
(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen.
Das bedeutet im Klartext. Ab dem 31.12.2016 muss jede Wohnung über entsprechende Rauchmelder verfügen.
Rauch ist bei einem Wohnungsbrand die größte Gefahr. Bereits 1-2 Atemzüge genügen um Ohnmächtig und Bewusstlos zu werden. Die Meisten Opfer sterben an einer Rauchvergiftung. Mit einem Rauchmelder werden Sie rechtzeitig gewarnt und gewinnen so wertvolle Minuten um sich in Sicherheit zu bringen..
In der Regel in einem gut sortiertem Fachhandel vor Ort oder in einem Onlineshop. Als Feuerwehr möchten wir gerne neutral beleiben und keine Konkreten Firmen vorschlagen. Allerdings muss guter Schutz nicht teuer sein, einen Rauchmelder gibt es bereits für 20 Euro.
Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen (dazu gehören Wohnzimmer) dienen. (1)
Nein. Jeder Vermieter/Mieter bzw. Eigentümer ist selber verantwortlich für die Installation der Rauchmelder. Sollten Rauchmelder nicht installiert sein, kann der Versicherungsschutz erlöschen. Auch die Feuerwehr wird keine Kontrollen vorab durchführen!
Es gibt Rauchmelder bei denen in Regelmäßigen Abständen die Batterie zu wechseln ist und welche, in denen die Batterie ~10 Jahre halt soll. Preislich sind die Rauchmelder mit der öfter zu wechselnden Batterie günstiger als die, welche 10 Jahre halten sollen.
Zudem gibt es Rauchmelder die untereinander vernetzt sind. Bricht also in einem Raum ein Brand aus schrillen bei einem Alarm alle Rauchmelder zu gleich.
Bis auf wenige Ausnahmen gilt, ein Rauchmelder pro Raum. Bei langen oder verwinkelten Fluren oder größeren Räumen kann ein weiterer Rauchmelder erforderlich sein. Die Rauchmelder sollten min. 50 cm von Wänden oder anderen Gegenständen an der Decke entfernt sein. Rauchmelder sollten mittig im Raum angebracht werden. (2) Auf jeden Fall ist auch die Bedienungsanleitung des jeweiligen Rauchmelders zu berücksichtigen der eine detaillierte Installationsanleitung beiliegen sollte.
Der Eigentümer bei genutztem Eigentum oder Mieter. Hierzu sollte die Prüftaste am Rauchmelder gedrückt werden, die Batterie regelmäßig gewechselt werden (spätestens wenn der Rauchmelder eine schwache Batterie meldet). Die Feuerwehr Essen erinnert Regelmäßig am Freitag, den 13. an die Rauchmelderpflicht. Ein Perfektes Datum, auch Ihren Rauchmelder einmal zu testen – lieber einmal zu viel als zu wenig.
Freitag, den 13. erinnert die Feuerwehr Essen regelmäßig an Rauchmelder. Ein perfektes Datum um Ihre Rauchmelder einmal auf ihre Funktion zu testen.
Links
Weiterführende Links, die helfen könnten:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/